VARDEHOLM

Compliance

Compliance ist das Fundament unseres Geschäftsmodells – und keine Abteilung.

Rückverfolgbarkeit – VO (EU) 2018/574

Vardeholm ist als Wirtschaftsteilnehmer im EU-Rückverfolgbarkeitssystem für Tabakerzeugnisse nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/574 registriert; der Identifikationscode des Wirtschaftsteilnehmers (EOID) lautet QCALLA8Yu. Die Identifikationscodes der Einrichtungen (F-ID) werden – soweit erforderlich – vor unserer ersten Lieferung vorliegen. Die Meldungen entlang der Lieferkette erfolgen vor der jeweiligen Warenbewegung, nicht im Nachgang.

Verordnung
VO (EU) 2018/574

Produktnotifizierung – EU-CEG

Die Produktnotifizierung im EU Common Entry Gate ist eine Voraussetzung, die wir vor jedem Geschäftsabschluss überprüfen: Wir vergewissern uns, dass die betreffende Ware durch den notifizierungspflichtigen Beteiligten für ihren Zielmarkt ordnungsgemäß notifiziert ist.

Meldeportal
EU-CEG

Nationale Registrierung

Soweit eine von uns geführte Warenkategorie gegenüber dem estnischen Register für Wirtschaftstätigkeit (Majandustegevuse register, MTR) anzeigepflichtig ist, erfolgt die Anzeige, bevor sich die erste Sendung dieser Kategorie bewegt.

Register
MTR

Umsatzsteuer und VIES

Vardeholm ist bei der estnischen Steuer- und Zollbehörde (Maksu- ja Tolliamet, EMTA) umsatzsteuerlich registriert; USt-IdNr. EE103011048. Unsere eigene Nummer lässt sich in VIES prüfen; die Registerkarte ist im estnischen Handelsregister öffentlich einsehbar (Registerkarte, englisch). Die USt-IdNr. eines Geschäftspartners prüfen wir vor dem ersten Geschäft in VIES; innergemeinschaftliche Lieferungen dokumentieren und melden wir nach den umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben der EU.

Prüfung
VIES

Zahlungen

Ausschließlich Banküberweisung. Barzahlungen nehmen wir weder an noch leisten wir sie – ausnahmslos.

Zahlung
Banküberweisung

Partnerprüfung

Wir prüfen unsere Geschäftspartner – und erwarten, selbst geprüft zu werden. Den Registerauszug stellen wir auf Anfrage bereit. Unsere USt-IdNr. ist in VIES abrufbar; die Bescheinigung über die umsatzsteuerliche Registrierung und eine Bankreferenz legen wir auf Anfrage vor.

Vor dem ersten Geschäft überzeugen wir uns anhand der Unterlagen davon, dass der Geschäftspartner ein eingetragenes Unternehmen ist, das zum Handel mit der betreffenden Ware berechtigt ist: Auszug aus dem Handelsregister, Großhandels- bzw. Tabakhandelserlaubnis für den Zielmarkt, Prüfung der USt-IdNr. in VIES sowie Nachweis der vertretungs- und zeichnungsberechtigten Personen. Zahlungen nehmen wir ausschließlich von einem Konto entgegen, das auf den Namen des Geschäftspartners lautet. Die Prüfung steht am Anfang jeder neuen Geschäftsbeziehung; wer diese Unterlagen von vornherein beibringt, verkürzt sie erheblich.

Verfahren
KYC
Geprüft
Register · Lizenz · VIES

Von neuen Geschäftspartnern angefordert

  • Handelsregisterauszug
  • Großhandels- bzw. Tabakhandelserlaubnis für den Zielmarkt
  • USt-IdNr. zur Prüfung in VIES
  • Vertretungsnachweis sowie eine auf das Unternehmen lautende Bankverbindung

Auf Anfrage verfügbar

  • Registerauszug
  • Bescheinigung über die umsatzsteuerliche Registrierung
  • Bankreferenz

info@vardeholm.com