Compliance
Compliance ist das Fundament unseres Geschäftsmodells – und keine Abteilung.
Rückverfolgbarkeit – VO (EU) 2018/574
Vardeholm ist als Wirtschaftsteilnehmer im EU-Rückverfolgbarkeitssystem für Tabakerzeugnisse nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/574 registriert; der Identifikationscode des Wirtschaftsteilnehmers (EOID) lautet QCALLA8Yu. Die Identifikationscodes der Einrichtungen (F-ID) werden – soweit erforderlich – vor unserer ersten Lieferung vorliegen. Die Meldungen entlang der Lieferkette erfolgen vor der jeweiligen Warenbewegung, nicht im Nachgang.
- Verordnung
- VO (EU) 2018/574
Produktnotifizierung – EU-CEG
Die Produktnotifizierung im EU Common Entry Gate ist eine Voraussetzung, die wir vor jedem Geschäftsabschluss überprüfen: Wir vergewissern uns, dass die betreffende Ware durch den notifizierungspflichtigen Beteiligten für ihren Zielmarkt ordnungsgemäß notifiziert ist.
- Meldeportal
- EU-CEG
Nationale Registrierung
Soweit eine von uns geführte Warenkategorie gegenüber dem estnischen Register für Wirtschaftstätigkeit (Majandustegevuse register, MTR) anzeigepflichtig ist, erfolgt die Anzeige, bevor sich die erste Sendung dieser Kategorie bewegt.
- Register
- MTR
Umsatzsteuer und VIES
Vardeholm ist bei der estnischen Steuer- und Zollbehörde (Maksu- ja Tolliamet, EMTA) umsatzsteuerlich registriert; USt-IdNr. EE103011048. Unsere eigene Nummer lässt sich in VIES prüfen; die Registerkarte ist im estnischen Handelsregister öffentlich einsehbar (Registerkarte, englisch). Die USt-IdNr. eines Geschäftspartners prüfen wir vor dem ersten Geschäft in VIES; innergemeinschaftliche Lieferungen dokumentieren und melden wir nach den umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben der EU.
- Prüfung
- VIES
Zahlungen
Ausschließlich Banküberweisung. Barzahlungen nehmen wir weder an noch leisten wir sie – ausnahmslos.
- Zahlung
- Banküberweisung
Partnerprüfung
Wir prüfen unsere Geschäftspartner – und erwarten, selbst geprüft zu werden. Den Registerauszug stellen wir auf Anfrage bereit. Unsere USt-IdNr. ist in VIES abrufbar; die Bescheinigung über die umsatzsteuerliche Registrierung und eine Bankreferenz legen wir auf Anfrage vor.
Vor dem ersten Geschäft überzeugen wir uns anhand der Unterlagen davon, dass der Geschäftspartner ein eingetragenes Unternehmen ist, das zum Handel mit der betreffenden Ware berechtigt ist: Auszug aus dem Handelsregister, Großhandels- bzw. Tabakhandelserlaubnis für den Zielmarkt, Prüfung der USt-IdNr. in VIES sowie Nachweis der vertretungs- und zeichnungsberechtigten Personen. Zahlungen nehmen wir ausschließlich von einem Konto entgegen, das auf den Namen des Geschäftspartners lautet. Die Prüfung steht am Anfang jeder neuen Geschäftsbeziehung; wer diese Unterlagen von vornherein beibringt, verkürzt sie erheblich.
- Verfahren
- KYC
- Geprüft
- Register · Lizenz · VIES
Von neuen Geschäftspartnern angefordert
- Handelsregisterauszug
- Großhandels- bzw. Tabakhandelserlaubnis für den Zielmarkt
- USt-IdNr. zur Prüfung in VIES
- Vertretungsnachweis sowie eine auf das Unternehmen lautende Bankverbindung
Auf Anfrage verfügbar
- Registerauszug
- Bescheinigung über die umsatzsteuerliche Registrierung
- Bankreferenz